1. Natürl. Wissen.— Oben (n. 2) wurde bereits ausgesprochen, daß es eine doppelte Erkenntnisweise von Gott und göttlichen Dingen gibt, die sowohl im Erkenntnisprincip als im Erkenntnisgegenstand specifisch verschieden sind. Während nämlich die natürliche Erkenntnis die natürliche Vernunft zum Princip und die der bloßen Vernunft zugänglichen Wahrheiten zu ihrem Gegenstande hat, ist das Princip der übernatürlichen Erkenntnis der übernatürliche Glaube und ihr Gegenstand die übernatürlich geoffenbarten Wahrheiten, die zum Teil auch durch die bloße Vernunft erkannt werden können, zum Teil aber und vorzugsweise über die erschaffene Vernunft erhabene Wahrheiten oder Geheimnisse (mysteria) sind.
Bezüglich der Existenz, der Natur und der Grenzen des natürlichen Wissens und der auf dem Glauben beruhenden Erkenntnis, sowie bezüglich ihres gegenseitigen Verhältnisses hat die Kirche, gestützt auf die heilige Schrift und die Tradition, vielfach und zuletzt ausführlich auf dem Vatikanum sich ausgesprochen. Auf Grund dieser Lehrentscheidungen hat die theologische Wissenschaft vor allem die Lehre vom natürlichen Wissen und übernatürlichen Glauben und ihrem gegenseitigen Verhältnisse zu entwickeln und dabei auch zu zeigen, daß ihre Sätze mit der Vernunft und gesunden Philosophie im Einklang stehen.
2. Was die Vernunft zu erkennen vermag.— Nach katholischer Lehre ist die Vernunft im stande zu erkennen:
a. die praeambula fidei;
b. auf Grund derselben die Möglichkeit und Notwendigkeit einer übernatürlichen Offenbarung und
c. die Glaubwürdigkeit der übernatürlichen Offenbarung und der von Gott gestifteten Kirche.