Lehrbuch der katholischen Dogmatik
Johann Baptist Heinrich (1816–1891)
First published 1900
A systematic textbook of Catholic dogmatic theology based on Johann Baptist Heinrich’s lectures (constituting an abridgement of the ten-volume »Dogmatische Theologie« by Heinrich and Gutberlet), posthumously edited and adapted by Philipp Huppert. It presents Catholic doctrine within the Neo-Scholastic tradition.
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Einleitung in die Dogmatik.
§ 1. Begriff und Natur der Dogmatik.
Theologische Erkenntnislehre.
Erster Abschnitt. Von der dem Glauben vorausgehenden Erkenntnis Gottes und der natürlichen religiösen und sittlichen Wahrheiten und von der vernünftigen Gewißheit der Glaubwürdigkeit der Offenbarung und der Kirche.
Vorbemerkung.
1. Natürl. Wissen.— Oben (n. 2) wurde bereits ausgesprochen, daß es eine doppelte Erkenntnisweise von Gott und göttlichen Dingen gibt, die sowohl im Erkenntnisprincip als im Erkenntnisgegenstand specifisch verschieden sind. Während nämlich die natürliche Erkenntnis die natürliche Vernunft zum Princip und die der bloßen Vernunft zugänglichen Wahrheiten zu ihrem Gegenstande hat, ist das Princip der übernatürlichen Erkenntnis der übernatürliche Glaube und ihr Gegenstand die übernatürlich geoffenbarten Wahrheiten, die zum Teil auch durch die bloße Vernunft erkannt werden können, zum Teil aber und vorzugsweise über die erschaffene Vernunft erhabene Wahrheiten oder Geheimnisse (mysteria) sind.
Bezüglich der Existenz, der Natur und der Grenzen des natürlichen Wissens und der auf dem Glauben beruhenden Erkenntnis, sowie bezüglich ihres gegenseitigen Verhältnisses hat die Kirche, gestützt auf die heilige Schrift und die Tradition, vielfach und zuletzt ausführlich auf dem Vatikanum sich ausgesprochen. Auf Grund dieser Lehrentscheidungen hat die theologische Wissenschaft vor allem die Lehre vom natürlichen Wissen und übernatürlichen Glauben und ihrem gegenseitigen Verhältnisse zu entwickeln und dabei auch zu zeigen, daß ihre Sätze mit der Vernunft und gesunden Philosophie im Einklang stehen.
2. Was die Vernunft zu erkennen vermag.— Nach katholischer Lehre ist die Vernunft im stande zu erkennen:
a. die praeambula fidei;
b. auf Grund derselben die Möglichkeit und Notwendigkeit einer übernatürlichen Offenbarung und
c. die Glaubwürdigkeit der übernatürlichen Offenbarung und der von Gott gestifteten Kirche.
§ 2. Die natürliche Fähigkeit der menschlichen Vernunft zur Erkenntnis der praeambula fidei.
Vgl. Heinrich, Dogmatische Theologie I § 19–26.
I. Praeambula fidei.— Praeambula fidei im gewöhnlichen Sinne sind jene Wahrheiten, welche die Grundlage aller Religion und die erste Voraussetzung des Glaubens bilden, wie das Dasein und die Eigenschaften Gottes, die Geistigkeit und Unsterblichkeit der Seele, die Freiheit des Willens und das natürliche Sittengesetz. Praeambula fidei werden diese Wahrheiten genannt,
1. weil sie der Natur der Sache nach (natura), wenn auch nicht der Zeit nach (tempore) dem übernatürlichen Glauben vorausgehen und mithin auch von demjenigen, der den übernatürlichen Glauben noch nicht hat, erkannt werden können und sollen;
2. weil die Erkenntnis dieser Wahrheiten oder jedenfalls die Fähigkeit sie zu erkennen die natürliche Voraussetzung des Glaubens und die natürliche Vorbereitung auf denselben ist. Cognitio . . . fidei praesupponit cognitionem naturalem sicut et gratia naturam. S. Thom., De Verit. q. 14 a. 9 ad 8.
II. Die Vernunft kann die praeambula fidei erkennen.— Die Vernunft eines jeden Menschen besitzt auch in dem dermaligen gefallenen Zustande die natürliche Fähigkeit und mithin die physische Möglichkeit, den einen und wahren Gott, den Schöpfer, Herrn und Regierer der Welt, aus den Geschöpfen mit vernünftiger Gewißheit zu erkennen.
Dieser Satz ist declarirtes Dogma und daher de fide catholica. Si quis dixerit, Deum unum et verum, Creatorem et Dominum nostrum, per ea, quae facta sunt, naturali rationis humanae lumine certo cognosci non posse; anathema sit. Vatic. Const. dogm. de fide cath. Can. II, 1.
Dasselbe gilt auch von der Geistigkeit und Unsterblichkeit der menschlichen Seele, der Freiheit des Willens, dem natürlichen Sittengesetze und überhaupt allen jenen Wahrheiten der natürlichen Religion und Sittlichkeit, welche aus der vernünftigen Erkenntnis Gottes und des Menschen und der natürlichen Ordnung der Schöpfung und Vorsehung sich ergeben.
Dieser Satz ist in der allgemeinen Lehre der Kirche so klar enthalten, daß er als katholische Glaubenslehre bezeichnet werden muß.
Hiermit steht die andere Wahrheit nicht im Widerspruch, daß der Mensch ohne übernatürliche Hilfe moralisch nicht im stande ist, diese Wahrheiten in ihrer ganzen Vollständigkeit ohne Beimischung von Irrtum und Zweifel zu erkennen.
Beweise für diese Wahrheit.— Unsere These ergibt sich aus folgenden Argumenten, die wir hier nur andeuten können:
1. Aus der heiligen Schrift.— Die heilige Schrift, welche auf der einen Seite die allgemeine Verderbnis des Menschengeschlechtes und den Abfall aller Völker von der wahren Gotteserkenntnis schildert, lehrt auf der anderen Seite, daß gerade deshalb der Götzendienst und die Nichterkenntnis des wahren Gottes unentschuldbar sind, weil die Heiden schon durch das Licht der natürlichen Vernunft aus der Betrachtung der Geschöpfe den einen wahren Gott und das Sittengesetz hätten erkennen können und sollen. Vani autem sunt omnes homines, in quibus non subest scientia Dei: et de his quae videntur bona, non potuerunt intelligere eum qui est, neque operibus attendentes agnoverunt quis esset artifex . . . . A magnitudine enim speciei et creaturae cognoscibiliter poterit creator horum videri. Sap. 13, 1. 5. Quod notum est Dei manifestum est in illis; Deus enim illis manifestavit. Invisibilia enim ipsius a creatura mundi, (ἀπὸ κτίσεως κόσμου), per ea quae facta sunt intellecta conspiciuntur, sempiterna quoque eius virtus et divinitas, ita ut sint inexcusabiles. Rom. 1, 19. 20. Cum enim gentes, quae legem non habent, naturaliter ea quae legis sunt faciunt, eiusmodi legem non habentes ipsi sibi sunt lex. Rom. 2, 14. Vgl. Act. 17, 22–31.
2. Aus den Vätern.— Dasselbe haben im Anschlusse an die oben angeführten Stellen der heiligen Schrift die Kirchenväter, namentlich die Apologeten, einmütig gelehrt und jene Wahrheiten durch die mannigfachsten Argumente sowohl den populären heidnischen Irrtümern als den Sophismen heidnischer Philosophen gegenüber als in der Vernunft begründet nachgewiesen.
Gewissen Häretikern gegenüber, die behaupteten, der höchste Gott sei erst durch die Offenbarung bekannt geworden, lehrten sie, daß die Offenbarung nicht die einzige Quelle der Wahrheit ist, sondern auch die von Gott erschaffene Vernunft und natürliche Weltordnung.
Daher unterschieden sie eine doppelte Gotteserkenntnis, die natürliche und die übernatürliche. Dem entsprechend beurteilten sie auch die heidnische Philosophie. Während sie gegen die Verirrungen derselben, die vielfach Quellen der Häresie waren, scharf auftraten, erkannten sie auf der anderen Seite das Wahre, das auch heidnische Philosophen gefunden hatten, sowie den Nutzen der Philosophie überhaupt vollständig an. Daher benutzten sie auch die heidnische Philosophie zur Verteidigung der christlichen Wahrheit und zur Vorbereitung der Ungläubigen auf dieselbe.
Ebenso nachdrücklich und allseitig wie die natürliche Gotteserkenntnis haben die Väter auch die Erkennbarkeit des natürlichen Sittengesetzes für alle Menschen gelehrt. Den Heiden dient die Natur statt des Gesetzes: ipsa natura, quae legis est instar ignorantibus legem. Tertull., Adv. Marcion. 5, 13. Der hl. Basilius lehrt, das Gute und das Böse zu erkennen, lerne der Mensch ex ipsa natura, non ex doctrina et institutione ab hominibus tradita; ex lege naturae, quam non opus est discere; citra disciplinam et doctrinam. Hom. IX. in hexaemeron n. 3. 4.
Wenn die Kirchenväter auch teilweise die bei den heidnischen Philosophen vorkommenden Wahrheiten auf den Einfluß der Offenbarung und Überlieferung zurückführen, so thun sie dies doch nicht ausschließlich und lehren überdies ausdrücklich, daß die Philosophen auch durch den rechten Gebrauch der Vernunft Wahrheit gefunden haben.
3. Aus den Theologen.— Unsere These wurde von den christlichen Philosophen und Theologen, von den großen kirchlichen Schulen des Mittelalters und aller Jahrhunderte gelehrt. Est autem in his, quae de Deo confitemur, duplex veritatis modus. Quaedam namque vera sunt de Deo, quae omnem facultatem humanae rationis excedunt, ut Deum esse trinum et unum. Quaedam vero sunt, ad quae etiam ratio naturalis pertingere potest, sicut est Deum esse, Deum esse unum et alia huiusmodi; quae etiam philosophi demonstrative de Deo probaverunt, ducti naturalis lumine rationis. Summa cont. gentil. l. 1 c. 3.
Dem entsprechend ist die Summa contra gentiles auch eingeteilt: die drei ersten Bücher haben den Zweck, diese natürlichen Wahrheiten zu beweisen und von Irrtümern zu reinigen, während das vierte Buch die übernatürlichen Wahrheiten behandelt (excedentia intellectum humanum).
Mit dem hl. Thomas stimmen hierin alle Scholastiker vor und nach ihm, wie nicht minder die positiven Theologen vollkommen überein. Dabei beschränkt kein Theologe die natürliche Fähigkeit der menschlichen Vernunft auf die bloße Gotteserkenntnis; alle vindizieren dieselbe vielmehr in gleicher Weise für die Erkenntnis des natürlichen Sittengesetzes.
4. Aus der Lehre der Kirche.— Die Kirche hat unsere These vielfach verteidigt und ausgesprochen:
a. Während die Kirche, wie wir in der Gnadenlehre näher sehen werden, den Pelagianern gegenüber die moralische Unfähigkeit des gefallenen Menschen zu einer vollständigen und irrtumsfreien Erkenntnis auch nur der natürlichen Wahrheiten festhielt, hat sie ebenso entschieden die Lehre der Reformatoren, der Bajaner und Jansenisten verworfen, welche die völlige Unfähigkeit des gefallenen Menschen zu einer wahren natürlichen Erkenntnis Gottes und des sittlich Guten behaupteten.
b. In gleicher Weise hat sie die Anfänge eines die Vernunftwahrheiten zerstörenden pseudo-mystischen und philosophischen Skepticismus censuriert.
Dies geschah namentlich
α. im 14. Jahrhundert gegen Nikolaus von Ultricuria, der 1348 eine Reihe censurierter Sätze vor der Pariser Fakultät widerrief (Denzinger, Enchiridion n. 457–467);
β. durch das fünfte allgemeine Lateran-Konzil, das nicht bloß die Lehre aussprach, daß Vernunft und Glaube einander nicht widersprechen können, sondern es auch als Pflicht der christlichen Philosophen erklärte, die praeambula fidei, speciell die Individualität und Unsterblichkeit der Seele, gegen die Behauptungen gewisser Philosophen zu verteidigen. (Denzinger, Ench. n. 621.)
c. In der neueren Zeit hat der apostolische Stuhl die Erkennbarkeit der praeambula fidei durch eine Reihe von Entscheidungen verteidigt, die gegen einige durch den Einfluß der modernen Philosophie seit Cartesius und Kant auch auf katholischem Boden entstandenen neueren Systeme gerichtet waren.
Hierher gehören:
α. die gegen den Traditionalismus ergangenen kirchlichen Erklärungen der katholischen Lehre, insbesondere folgende im Widerrufe Bautains vom 8. Sept. 1840 und im Widerrufe Bonettys vom 11. Juni 1855 enthaltenen Sätze:
Ratiocinatio Dei existentiam, animae spiritualitatem, hominis libertatem cum certitudine probare potest. (Denzinger, Ench. n. 1488. 1506.)
Rationis usus fidem praecedit et ad eam hominem ope revelationis et gratiae conducit. (Denzinger, Ench. n. 1507.)
Methodus, qua usi sunt D. Thomas, D. Bonaventura et alii post ipsos scholastici non ad rationalismum ducit, neque causa fuit, cur apud scholas hodiernas philosophia in naturalismum et pantheismum impingeret. (Denzinger, Ench. n. 1508);
β. die Verurteilung des Systems von Lamennais, das nach der ausdrücklichen Erklärung Gregors XVI. auch wegen seiner von der katholischen Lehre abweichenden Erkenntnistheorie verworfen wurde. (Denzinger, Ench. n. 1476);
γ. Die Verurteilung des Hermesischen Systems, das auch deshalb censuriert wurde, weil es von der allgemeinen Lehre der katholischen Schulen bezüglich der Beweise fürs Dasein Gottes abweicht. (Denzinger, Ench. n. 1487);
δ. die Verurteilung mancher ontologistischen Thesen. Der Löwener Professor Ubaghs hatte unter anderem auch die Behauptungen aufgestellt, daß wir außer unserem eigenen Innern nichts Übersinnliches ohne Unterricht und folglich in letzter Instanz nicht ohne göttliche Offenbarung erkennen; daß sich die metaphysischen Wahrheiten und namentlich Gottes Dasein nicht streng beweisen lassen; daß alle derartigen Beweise vielmehr auf einem gewissen natürlichen Glauben beruhen und auf den sensus communis zurückzuführen sind. Diese Sätze wurden durch Dekret der römischen Inquisition vom 18. Sept. 1861 und durch das vom Papste bestätigte Dekret der Indexkongregation von 1843 verworfen;
ε. die Verurteilung der Lehren des Münchener Professors Jakob Frohschammer. Gegen ihn und seine Gesinnungsgenossen hat der apostolische Stuhl auch das Vermögen und das Recht der Vernunft und der gesunden Philosophie innerhalb der Grenzen ihrer Zuständigkeit nachdrücklich hervorgehoben. So schreibt Pius IX. am 11. Dez. 1862 an den Erzbischof von München: „Vera ac sana philosophia nobilissimum suum locum habet, cum eiusdem philosophiae sit, veritatem diligenter inquirere, . . . . . ac permultas veritates percipere, bene intelligere, promovere, earumque plurimas, uti Dei existentiam, naturam, attributa, quae etiam fides credenda proponit, per argumenta ex suis principiis petita demonstrare, vindicare, defendere. (Denzinger, Ench. n. 1526.) Vgl. die Encyklika Pius IX. vom 9. Nov. 1846 bei Denzinger n. 1496.
d. Das allgemeine Vatikanische Konzil hat in seiner dogmatischen Konstitution vom katholischen Glauben folgende Wahrheiten definiert:
α. Gott, der Schöpfer und Herr aller Dinge kann durch das natürliche Licht der menschlichen Vernunft aus den erschaffenen Dingen mit Gewißheit erkannt werden. Ecclesia tenet et docet, Deum, rerum omnium principium et finem, naturali humanae rationis lumine e rebus creatis certo cognosci posse. Cap. 2 de revel. Vgl. Can. II, 1.
β. Die übernatürliche Offenbarung ist zur Erkenntnis der natürlichen Wahrheiten nicht absolut notwendig, hilft jedoch, daß dieselben von allen expedite, firma certitudine et nullo admixto errore erkannt werden können. Cap. 2 de revel.
γ. Der übernatürliche Glaube ist von der natürlichen Erkenntnis Gottes und des Sittengesetzes wesentlich verschieden. Cap. 3 de fide. Si quis dixerit, fidem divinam a naturali de Deo et rebus moralibus scientia non distingui . . . . anathema sit. Can. III, 2.
δ. Es gibt nach der katholischen Überlieferung eine doppelte Erkenntnisordnung, verschieden nicht nur dem Princip, sondern auch dem Gegenstande nach: dem Princip nach, weil wir in der einen kraft unserer natürlichen Vernunft, in der anderen kraft göttlichen Glaubens erkennen; dem Gegenstande nach, weil uns außer den Wahrheiten, die die natürliche Vernunft erfassen kann, Geheimnisse zu glauben vorgestellt werden.
Hoc quoque perpetuus Ecclesiae catholicae consensus tenuit et tenet, duplicem esse ordinem cognitionis, non solum principio, sed obiecto etiam distinctum: principio quidem, quia in altero naturali ratione, in altero fide divina cognoscimus; obiecto autem, quia praeter ea, ad quae naturalis ratio pertingere potest, credenda nobis proponuntur mysteria in Deo abscondita, quae, nisi revelata divinitus, innotescere non possunt. Cap. 4 de fide et ratione.
e. In der Encyklika Aeterni Patris vom 4. August 1879 erörtert Leo XIII. in ausgezeichneter Weise die Aufgaben der christlichen Philosophie unter Berufung auf die von uns oben angeführten Stellen der heiligen Schrift. Primo loco magnus hic et praeclarus ex humana ratione fructus capitur, quod illa Deum esse demonstret . . . Deinde Deum ostendit omnium perfectionum cumulo singulariter excellere . . . . Ex quo consequi perspicuum est, ut humana ratio plenissimam verbo Dei fidem atque auctoritatem conciliet. . . . Philosophia iter ad veram fidem quodammodo sternere et munire valet . . . quamobrem a veteribus modo praevia ad christianam fidem institutio, modo christianismi praeludium et auxilium, modo ad Evangelium paedagogus non immerito appellata est.
5. Aus der Vernunft.— Gott ist der Urheber der natürlichen und der übernatürlichen Ordnung. Beide Ordnungen ergänzen sich einander. Was Gott in der Naturordnung grundgelegt, hat er in übernatürlicher Weise in der Gnadenordnung vollendet, und was er in der Gnadenordnung vollenden wollte, hat er in der Naturordnung grundgelegt. In dieser Fundamentalwahrheit liegt der allgemeine Grund unseres Satzes von der vernünftigen Erkennbarkeit und Gewißheit der praeambula fidei. Sic enim fides praesupponit cognitionem naturalem, sicut gratia naturam et ut perfectio perfectibile. S. Th. 1 q. 2 a. 2 ad 1.