Lehrbuch der katholischen Dogmatik

Johann Baptist Heinrich

Lehrbuch der katholischen Dogmatik

Johann Baptist Heinrich (1816–1891)

First published 1900

A systematic textbook of Catholic dogmatic theology based on Johann Baptist Heinrich’s lectures (constituting an abridgement of the ten-volume »Dogmatische Theologie« by Heinrich and Gutberlet), posthumously edited and adapted by Philipp Huppert. It presents Catholic doctrine within the Neo-Scholastic tradition.

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Einleitung in die Dogmatik.

§ 1. Begriff und Natur der Dogmatik.

Vgl. Heinrich, Dogmatische Theologie I § 1–10.

1. Theologie ethymologisch.— Seiner Etymologie nach bedeutet das Wort Theologie die Lehre von Gott, dem Urheber und Endziel aller Dinge. Der Gegenstand der Theologie (obiectum materiale) ist daher primär Gott, die Geschöpfe nur insoweit, als sie zu Gott, ihrer absoluten Ursache und ihrem Endziele in Beziehung stehen.

Hieraus ergibt sich:

a. der Unterschied der Theologie von den übrigen Wissenschaften, deren eigentümlicher Gegenstand die Geschöpfe an und für sich und deren kreatürliche Ursachen und Ziele sind;

b. die Einheit der Theologie auch ihrem Gegenstande nach ungeachtet der Verschiedenheit ihrer sekundären Objekte. Sacra doctrina non determinat de Deo et de creaturis ex aequo; sed de Deo principaliter, et de creaturis secundum quod referuntur ad Deum ut ad principium vel finem. Unde unitas scientiae non impeditur. S. Th. Summa theol. 1 q. 1 a. 3 ad 1.

2. Doppelte Gotteserkenntniß.— Von Gott und seinem Verhältnis zu den Geschöpfen können wir auf Erden eine doppelte Erkenntnis haben, nämlich

a. aus der natürlichen Offenbarung (den Geschöpfen) durch das Licht der bloßen Vernunft;

b. aus der übernatürlichen Offenbarung durch das Licht des Glaubens.

Beide Erkenntnisarten können sowohl ungelehrt als gelehrt oder wissenschaftlich sein. Letztere ist von der ersteren nicht dem Wesen, sondern nur dem Grade der Vollkommenheit nach verschieden. Hier wie überall strebt nämlich die Wissenschaft danach, die Dinge in ihrem Wesen, in ihrem Zusammenhange und in ihren Ursachen mit möglichster Klarheit und Gewißheit zu erkennen und zugleich eine vollkommene Einsicht in die Richtigkeit und Gewißheit dieser ihrer Erkenntnis zu gewinnen, während das nicht wissenschaftliche Erkennen mit minder vollkommener Einsicht in die Wahrheit sich begnügt.

3. Natürliche Theologie.— Die Wissenschaft von Gott und göttlichen Dingen aus natürlichen Erkenntnisprincipien nennt man natürliche Theologie (theologia naturalis). Sie ist jene Wissenschaft, deren obiectum materiale Gott ist, insoweit er aus den Geschöpfen erkannt werden kann, deren subjektives Erkenntnisprincip die bloße Vernunft und deren Gewißheitsgrund (obiectum formale) mithin die Vernunfteinsicht ist. Die Theologia naturalis bildet die Krone und den Abschluß der Philosophie, die φιλοσοφία θεολογική, wie Aristoteles sie nennt.

Bei den griechischen Profanschriftstellern wird der Ausdruck Theologie auch zur Bezeichnung der Mythen gebraucht, und in diesem Sinne werden Homer, Hesiod u. s. w. θεόλογοι genannt.

Uebernatürliche Theologie.— Jene Wissenschaft dagegen, deren obiectum materiale Gott und die göttlichen Dinge sind, sowie und soweit dieselben aus der übernatürlichen Offenbarung Gottes erkennbar sind, deren subjektives Erkenntnisprincip der übernatürliche Glaube, deren Gewißheitsgrund (obiectum formale) die göttliche Autorität ist, nennt man übernatürliche Theologie (theologia supernaturalis) oder auch Theologie schlechthin. In dieser jetzt allgemein üblichen, aber auch schon beim hl. Augustinus vorkommenden Bedeutung bezeichnet das Wort Theologie zunächst nicht, daß Gott der Gegenstand, sondern daß das von Gott im Glauben uns mitgeteilte göttliche Wissen das Princip dieser Wissenschaft ist. Im Gegensatz zu der menschlichen Wissenschaft ist die von Gott uns gelehrte Weisheit die σοφία θεοδίδακτος, wie Clemens von Alexandrien und andere sie nennen; sie ist die göttliche, die himmlische Philosophie, wie sie nach dem Vorgange der heiligen Väter der römische Katechismus bezeichnet; sie ist die scientia sacra, die Gottesgelehrtheit, im Gegensatz zu scientia saecularis, profana oder der Weltweisheit, wie der durch das ganze Mittelalter bis in die neueren Zeiten übliche Sprachgebrauch sie nannte.

Bei den griechischen Vätern, namentlich des 4. Jahrhunderts, wird Theologie vielfach in einem engeren, ganz speciellen Sinne gebraucht und bezeichnet die Lehre von Gott dem Dreieinigen überhaupt oder von einer der göttlichen Personen, namentlich von der Gottheit des Sohnes, während die Lehre von den Werken Gottes οἰκονομία genannt wird.

Man pflegt auch die Erkenntnis der Seligen im Lichte der Glorie theologia beata zu nennen, um von der auf dem Wege des Studiums erworbenen Theologie (theologia acquisita) die theologia infusa zu unterscheiden.

4. Gelehrte u. ungelehrte Gotteserkenntnis.— Wie bereits angedeutet wurde (n. 2), unterscheidet sich die wissenschaftliche Erkenntnis des Theologen von der ungelehrten Erkenntnis der gewöhnlichen Gläubigen weder dem Gegenstand nach — es ist dieselbe geoffenbarte Wahrheit —, noch den Erkenntnisprincipien nach — es ist dieselbe übernatürliche Offenbarung und dasselbe Licht des Glaubens —, noch der Gewißheit nach — es ist die nämliche Glaubensgewißheit. Der Unterschied besteht nur in der Form oder der Art und Weise der Erkenntnis, indem der Theologe eine vollkommenere und tiefere, d. h. wissenschaftliche Einsicht (intelligentia) in den Inhalt, die Gründe und den Zusammenhang der geoffenbarten und geglaubten Wahrheiten zu erlangen strebt.

5. Warum wir die wissenschaftliche Gotteserkenntnis pflegen sollen.— Das Bestreben, die geglaubten Wahrheiten soweit wie möglich zu verstehen und wissenschaftlich zu begründen, wird

a. in der heiligen Schrift uns empfohlen: Crescite vero in gratia et in cognitione Domini nostri et Salvatoris Jesu Christi. 2 Petr. 3, 18;

b. von der Kirche, ihren Oberhirten und heiligen Lehrern stets gebilligt und gepflegt, das Gegenteil aber getadelt: Negligentiae mihi videtur, si postquam confirmati sumus in fide, non studemus quod credimus intelligere. St. Anselm., Cur Deus homo 1, 2.

c. Auch liegt in unserer vernünftigen Natur das Bedürfnis, die geoffenbarten Wahrheiten immer vollkommener zu verstehen. Unsere Vernunft wird durch den Glauben nicht unterdrückt, sondern vom Irrtume befreit und übernatürlich vervollkommnet, wie auch umgekehrt der Glaube die Vernünftigkeit unserer Seele und einen richtigen Gebrauch der Vernunft zur natürlichen Voraussetzung hat. Absit, ut ideo credamus, ne ratione accipiamus, cum etiam credere non possemus, nisi rationales animas haberemus. S. Aug., Ep. 120, 3.

d. Die tiefere Erkenntnis der Glaubenswahrheiten dient endlich dem praktischen Bedürfnisse, die Ungläubigen und Irrgläubigen zu widerlegen und für den Glauben zu gewinnen, die Gläubigen aber in ein immer vollkommeneres Verständnis des Glaubens und dadurch auch zu einer vollkommeneren Liebe derselben hinzuführen. Insofern ist die Theologie notwendig, nicht zwar für jeden einzelnen, aber für die Kirche als ein in Gottes Anordnung und der Natur des Menschen begründetes Mittel, um die Menschen zur Annahme und Befolgung des Glaubens zu bestimmen.

6. Aus dem Gesagten ergibt sich:

a. Theologie — Wissenschaft.— Die Theologie ist eine Wissenschaft, weil sie, von sicheren Principien ausgehend, aus denselben in systematischer Gliederung richtige und sichere Schlußfolgerungen zieht. Diese Principien sind zwar nicht evident wie in den natürlichen Wissenschaften, aber sie sind gewiß, da sie auf dem Wissen Gottes selbst beruhen. Sacra doctrina est scientia, quia procedit ex principiis notis lumine superioris scientiae, quae scilicet est scientia Dei et beatorum. S. Th. 1 q. 1 a. 2 c. Daher ist die Theologie aber keine natürliche, sondern eine übernatürliche Wissenschaft, da die Principien, von denen sie ausgeht, nicht dem natürlichen Wissen, sondern dem übernatürlichen Glauben entnommen sind.

b. Theologie höchste Wissenschaft.— Die Theologie ist die höchste unter allen Wissenschaften wegen ihrer Gewißheit und ihres Gegenstandes. Sacra scientia alias speculativas scientias excedit. Secundum certitudinem quidem, quia aliae scientiae certitudinem habent ex naturali lumine rationis humanae, quae potest errare; haec autem certitudinem habet ex lumine divinae scientiae, quae decipi non potest. Secundum dignitatem vero materiae, quia ista scientia est principaliter de his, quae sua altitudine rationem transcendunt. S. Th. 1 q. 1 a. 5 c. Daher ist die Theologie auch die Richtschnur und das Licht für alle anderen Wissenschaften, insbesondere für die Philosophie, die nur dadurch, daß sie die geoffenbarten Wahrheiten als Prüfstein ihrer Forschungen anerkennt, vor sonst unvermeidlichen Irrtümern bewahrt und zur Vollendung geführt werden kann, und deren höchste Ehre und oberster Zweck darin besteht, auf die Erkenntnis der übernatürlichen Religion vorzubereiten und dem wissenschaftlichen Verständnisse derselben zu dienen.

Theologie — Königin aller Wissenschaften.— Wie daher die alten Philosophen die Philosophie, in specie die natürliche Theologie, als die Königin aller Wissenschaften, die letzteren aber als deren Dienerinnen bezeichneten, so haben mit viel größerem Rechte die heiligen Väter und die Theologen, wie nicht minder die christlichen Philosophen die übernatürliche Theologie die Königin aller Wissenschaften und diese, besonders die Philosophie, Dienerinnen derselben genannt. Hiermit wollten sie aber keineswegs die Selbständigkeit dieser Wissenschaften irgendwie beeinträchtigen, noch denselben theologisches Gepräge geben.

c. Theologie — Weisheit.— Insofern die Theologie die erste Ursache und das letzte Ziel aller Dinge erkennt, alles nach diesem höchsten Princip beurteilt und zu diesem letzten Ziele ordnet, verdient sie in eminentem Sinne den Namen Weisheit. Sapientiam autem loquimur inter perfectos, sapientiam vero non huius saeculi, neque principum huius saeculi, qui destruuntur, sed loquimur Dei sapientiam in mysterio. 1 Cor. 2, 6. 7. Ille, qui considerat simpliciter altissimam causam totius universi, quae Deus est, maxime sapiens dicitur . . . Sacra autem doctrina propriissime determinat de Deo secundum quod est altissima causa . . . Unde sacra doctrina maxime dicitur sapientia. S. Th. 1 q. 1 a. 6 c.

7. Speculative und praktische Theologie.— Insofern die Theologie vor allem die Erkenntnis Gottes und der göttlichen Dinge vermittelt, ist sie eine theoretische oder spekulative Wissenschaft; insofern sie aber die menschlichen Handlungen auf Gott, unser Endziel, ordnen lehrt, ist sie eine praktische und moralische Wissenschaft. Das erstere jedoch überwiegt. Sacra doctrina comprehendit sub se utramque (scientiam speculativam et practicam), sicut et Deus eadem scientia se cognoscit et ea, quae facit. Magis tamen est speculativa quam practica, quia principalius agit de rebus divinis quam de actibus humanis. S. Th. 1 q. 1 a. 4 c.

Speculative und positive Theologie.— Da die theologischen Wahrheiten durch die göttliche Autorität uns gegeben oder gesetzt sind, ist die Theologie eine positive Wissenschaft. Da sie aber auch zugleich diese Wahrheiten soweit als möglich durch die vom Glauben erleuchtete Vernunft zu durchdringen und zu begreifen sucht, ist sie auch eine spekulative Wissenschaft. Insofern nun die Theologie die im depositum fidei enthaltenen Wahrheiten aus Schrift, Tradition und den kirchlichen Lehrentscheidungen feststellt und beweist, pflegt man sie positive Theologie zu nennen, spekulative hingegen, insofern sie die innere Wahrheit der Glaubenslehren so vollkommen als möglich einzusehen oder zu begreifen sich bestrebt. Die spekulative wird auch scholastische Theologie genannt, weil die großen mittelalterlichen Theologen, welche an den hohen Schulen die Theologie wissenschaftlich betrieben, dieselbe vorzugsweise spekulativ behandelten. Dem Protestantismus gegenüber nahm die positive Theologie wieder einen großen Aufschwung, wobei zugleich das scholastische gegen ein elegantes Latein und die strenge dialektischen Formen gegen eine freiere Darstellung umgetauscht wurden.

8. Fundamentaltheologie und Special-Dogmatik.— Wie jede andere Wissenschaft hat die Theologie vor Betrachtung ihres materiellen Gegenstandes mit ihren Erkenntnisprincipien und Erkenntnisquellen sich zu beschäftigen. Diesen Teil der Dogmatik nennt man am besten theologische Erkenntnislehre. Auch als allgemeinen Teil, als Fundamentaltheologie, als General-Dogmatik im Gegensatz zur Special-Dogmatik hat man ihn bezeichnet. Das Gebiet der Fundamentaltheologie ist nicht genau abgegrenzt: je nach dem praktischen und pädagogischen Bedürfnis hat man die Grenzen enger oder weiter gezogen. Da die Apologetik oder demonstratio christiana et catholica in der bei uns üblichen Lehrweise in einer eigenen Disciplin dargestellt zu werden pflegt und die Lehre von der Kirche als von einem der größten Mysterien des Christentums in die Special-Dogmatik gehört, so können wir die Grenzen der Fundamentaltheologie sehr enge ziehen. Wir behandeln daher in der Einleitung nur die dem Glauben vorausgehende natürliche Erkenntnis, den Glauben selbst aber nur, insofern er Princip der übernatürlichen Erkenntnis ist, und die Kirche, insofern das kirchliche Lehramt und die kirchliche Überlieferung Glaubensquelle ist.

Die specielle Dogmatik oder Dogmatik schlechthin wird die Traktate umfassen:

Von dem einen und dreieinigen Gott;

Von der Schöpfung;

Von der Menschwerdung und Erlösung;

Von der Kirche;

Von der Gnade;

Von den heiligen Sakramenten;

Von den letzten Dingen des Menschen.

Theologische Erkenntnislehre.

Erster Abschnitt. Von der dem Glauben vorausgehenden Erkenntnis Gottes und der natürlichen religiösen und sittlichen Wahrheiten und von der vernünftigen Gewißheit der Glaubwürdigkeit der Offenbarung und der Kirche.

Vorbemerkung.

1. Natürl. Wissen.— Oben (n. 2) wurde bereits ausgesprochen, daß es eine doppelte Erkenntnisweise von Gott und göttlichen Dingen gibt, die sowohl im Erkenntnisprincip als im Erkenntnisgegenstand specifisch verschieden sind. Während nämlich die natürliche Erkenntnis die natürliche Vernunft zum Princip und die der bloßen Vernunft zugänglichen Wahrheiten zu ihrem Gegenstande hat, ist das Princip der übernatürlichen Erkenntnis der übernatürliche Glaube und ihr Gegenstand die übernatürlich geoffenbarten Wahrheiten, die zum Teil auch durch die bloße Vernunft erkannt werden können, zum Teil aber und vorzugsweise über die erschaffene Vernunft erhabene Wahrheiten oder Geheimnisse (mysteria) sind.

Bezüglich der Existenz, der Natur und der Grenzen des natürlichen Wissens und der auf dem Glauben beruhenden Erkenntnis, sowie bezüglich ihres gegenseitigen Verhältnisses hat die Kirche, gestützt auf die heilige Schrift und die Tradition, vielfach und zuletzt ausführlich auf dem Vatikanum sich ausgesprochen. Auf Grund dieser Lehrentscheidungen hat die theologische Wissenschaft vor allem die Lehre vom natürlichen Wissen und übernatürlichen Glauben und ihrem gegenseitigen Verhältnisse zu entwickeln und dabei auch zu zeigen, daß ihre Sätze mit der Vernunft und gesunden Philosophie im Einklang stehen.

2. Was die Vernunft zu erkennen vermag.— Nach katholischer Lehre ist die Vernunft im stande zu erkennen:

a. die praeambula fidei;

b. auf Grund derselben die Möglichkeit und Notwendigkeit einer übernatürlichen Offenbarung und

c. die Glaubwürdigkeit der übernatürlichen Offenbarung und der von Gott gestifteten Kirche.

§ 2. Die natürliche Fähigkeit der menschlichen Vernunft zur Erkenntnis der praeambula fidei.

Vgl. Heinrich, Dogmatische Theologie I § 19–26.

I. Praeambula fidei.— Praeambula fidei im gewöhnlichen Sinne sind jene Wahrheiten, welche die Grundlage aller Religion und die erste Voraussetzung des Glaubens bilden, wie das Dasein und die Eigenschaften Gottes, die Geistigkeit und Unsterblichkeit der Seele, die Freiheit des Willens und das natürliche Sittengesetz. Praeambula fidei werden diese Wahrheiten genannt,

1. weil sie der Natur der Sache nach (natura), wenn auch nicht der Zeit nach (tempore) dem übernatürlichen Glauben vorausgehen und mithin auch von demjenigen, der den übernatürlichen Glauben noch nicht hat, erkannt werden können und sollen;

2. weil die Erkenntnis dieser Wahrheiten oder jedenfalls die Fähigkeit sie zu erkennen die natürliche Voraussetzung des Glaubens und die natürliche Vorbereitung auf denselben ist. Cognitio . . . fidei praesupponit cognitionem naturalem sicut et gratia naturam. S. Thom., De Verit. q. 14 a. 9 ad 8.

II. Die Vernunft kann die praeambula fidei erkennen.— Die Vernunft eines jeden Menschen besitzt auch in dem dermaligen gefallenen Zustande die natürliche Fähigkeit und mithin die physische Möglichkeit, den einen und wahren Gott, den Schöpfer, Herrn und Regierer der Welt, aus den Geschöpfen mit vernünftiger Gewißheit zu erkennen.

Dieser Satz ist declarirtes Dogma und daher de fide catholica. Si quis dixerit, Deum unum et verum, Creatorem et Dominum nostrum, per ea, quae facta sunt, naturali rationis humanae lumine certo cognosci non posse; anathema sit. Vatic. Const. dogm. de fide cath. Can. II, 1.

Dasselbe gilt auch von der Geistigkeit und Unsterblichkeit der menschlichen Seele, der Freiheit des Willens, dem natürlichen Sittengesetze und überhaupt allen jenen Wahrheiten der natürlichen Religion und Sittlichkeit, welche aus der vernünftigen Erkenntnis Gottes und des Menschen und der natürlichen Ordnung der Schöpfung und Vorsehung sich ergeben.

Dieser Satz ist in der allgemeinen Lehre der Kirche so klar enthalten, daß er als katholische Glaubenslehre bezeichnet werden muß.

Hiermit steht die andere Wahrheit nicht im Widerspruch, daß der Mensch ohne übernatürliche Hilfe moralisch nicht im stande ist, diese Wahrheiten in ihrer ganzen Vollständigkeit ohne Beimischung von Irrtum und Zweifel zu erkennen.

Beweise für diese Wahrheit.— Unsere These ergibt sich aus folgenden Argumenten, die wir hier nur andeuten können:

1. Aus der heiligen Schrift.— Die heilige Schrift, welche auf der einen Seite die allgemeine Verderbnis des Menschengeschlechtes und den Abfall aller Völker von der wahren Gotteserkenntnis schildert, lehrt auf der anderen Seite, daß gerade deshalb der Götzendienst und die Nichterkenntnis des wahren Gottes unentschuldbar sind, weil die Heiden schon durch das Licht der natürlichen Vernunft aus der Betrachtung der Geschöpfe den einen wahren Gott und das Sittengesetz hätten erkennen können und sollen. Vani autem sunt omnes homines, in quibus non subest scientia Dei: et de his quae videntur bona, non potuerunt intelligere eum qui est, neque operibus attendentes agnoverunt quis esset artifex . . . . A magnitudine enim speciei et creaturae cognoscibiliter poterit creator horum videri. Sap. 13, 1. 5. Quod notum est Dei manifestum est in illis; Deus enim illis manifestavit. Invisibilia enim ipsius a creatura mundi, (ἀπὸ κτίσεως κόσμου), per ea quae facta sunt intellecta conspiciuntur, sempiterna quoque eius virtus et divinitas, ita ut sint inexcusabiles. Rom. 1, 19. 20. Cum enim gentes, quae legem non habent, naturaliter ea quae legis sunt faciunt, eiusmodi legem non habentes ipsi sibi sunt lex. Rom. 2, 14. Vgl. Act. 17, 22–31.

2. Aus den Vätern.— Dasselbe haben im Anschlusse an die oben angeführten Stellen der heiligen Schrift die Kirchenväter, namentlich die Apologeten, einmütig gelehrt und jene Wahrheiten durch die mannigfachsten Argumente sowohl den populären heidnischen Irrtümern als den Sophismen heidnischer Philosophen gegenüber als in der Vernunft begründet nachgewiesen.

Gewissen Häretikern gegenüber, die behaupteten, der höchste Gott sei erst durch die Offenbarung bekannt geworden, lehrten sie, daß die Offenbarung nicht die einzige Quelle der Wahrheit ist, sondern auch die von Gott erschaffene Vernunft und natürliche Weltordnung.

Daher unterschieden sie eine doppelte Gotteserkenntnis, die natürliche und die übernatürliche. Dem entsprechend beurteilten sie auch die heidnische Philosophie. Während sie gegen die Verirrungen derselben, die vielfach Quellen der Häresie waren, scharf auftraten, erkannten sie auf der anderen Seite das Wahre, das auch heidnische Philosophen gefunden hatten, sowie den Nutzen der Philosophie überhaupt vollständig an. Daher benutzten sie auch die heidnische Philosophie zur Verteidigung der christlichen Wahrheit und zur Vorbereitung der Ungläubigen auf dieselbe.

Ebenso nachdrücklich und allseitig wie die natürliche Gotteserkenntnis haben die Väter auch die Erkennbarkeit des natürlichen Sittengesetzes für alle Menschen gelehrt. Den Heiden dient die Natur statt des Gesetzes: ipsa natura, quae legis est instar ignorantibus legem. Tertull., Adv. Marcion. 5, 13. Der hl. Basilius lehrt, das Gute und das Böse zu erkennen, lerne der Mensch ex ipsa natura, non ex doctrina et institutione ab hominibus tradita; ex lege naturae, quam non opus est discere; citra disciplinam et doctrinam. Hom. IX. in hexaemeron n. 3. 4.

Wenn die Kirchenväter auch teilweise die bei den heidnischen Philosophen vorkommenden Wahrheiten auf den Einfluß der Offenbarung und Überlieferung zurückführen, so thun sie dies doch nicht ausschließlich und lehren überdies ausdrücklich, daß die Philosophen auch durch den rechten Gebrauch der Vernunft Wahrheit gefunden haben.

3. Aus den Theologen.— Unsere These wurde von den christlichen Philosophen und Theologen, von den großen kirchlichen Schulen des Mittelalters und aller Jahrhunderte gelehrt. Est autem in his, quae de Deo confitemur, duplex veritatis modus. Quaedam namque vera sunt de Deo, quae omnem facultatem humanae rationis excedunt, ut Deum esse trinum et unum. Quaedam vero sunt, ad quae etiam ratio naturalis pertingere potest, sicut est Deum esse, Deum esse unum et alia huiusmodi; quae etiam philosophi demonstrative de Deo probaverunt, ducti naturalis lumine rationis. Summa cont. gentil. l. 1 c. 3.

Dem entsprechend ist die Summa contra gentiles auch eingeteilt: die drei ersten Bücher haben den Zweck, diese natürlichen Wahrheiten zu beweisen und von Irrtümern zu reinigen, während das vierte Buch die übernatürlichen Wahrheiten behandelt (excedentia intellectum humanum).

Mit dem hl. Thomas stimmen hierin alle Scholastiker vor und nach ihm, wie nicht minder die positiven Theologen vollkommen überein. Dabei beschränkt kein Theologe die natürliche Fähigkeit der menschlichen Vernunft auf die bloße Gotteserkenntnis; alle vindizieren dieselbe vielmehr in gleicher Weise für die Erkenntnis des natürlichen Sittengesetzes.

4. Aus der Lehre der Kirche.— Die Kirche hat unsere These vielfach verteidigt und ausgesprochen:

a. Während die Kirche, wie wir in der Gnadenlehre näher sehen werden, den Pelagianern gegenüber die moralische Unfähigkeit des gefallenen Menschen zu einer vollständigen und irrtumsfreien Erkenntnis auch nur der natürlichen Wahrheiten festhielt, hat sie ebenso entschieden die Lehre der Reformatoren, der Bajaner und Jansenisten verworfen, welche die völlige Unfähigkeit des gefallenen Menschen zu einer wahren natürlichen Erkenntnis Gottes und des sittlich Guten behaupteten.

b. In gleicher Weise hat sie die Anfänge eines die Vernunftwahrheiten zerstörenden pseudo-mystischen und philosophischen Skepticismus censuriert.

Dies geschah namentlich

α. im 14. Jahrhundert gegen Nikolaus von Ultricuria, der 1348 eine Reihe censurierter Sätze vor der Pariser Fakultät widerrief (Denzinger, Enchiridion n. 457–467);

β. durch das fünfte allgemeine Lateran-Konzil, das nicht bloß die Lehre aussprach, daß Vernunft und Glaube einander nicht widersprechen können, sondern es auch als Pflicht der christlichen Philosophen erklärte, die praeambula fidei, speciell die Individualität und Unsterblichkeit der Seele, gegen die Behauptungen gewisser Philosophen zu verteidigen. (Denzinger, Ench. n. 621.)

c. In der neueren Zeit hat der apostolische Stuhl die Erkennbarkeit der praeambula fidei durch eine Reihe von Entscheidungen verteidigt, die gegen einige durch den Einfluß der modernen Philosophie seit Cartesius und Kant auch auf katholischem Boden entstandenen neueren Systeme gerichtet waren.

Hierher gehören:

α. die gegen den Traditionalismus ergangenen kirchlichen Erklärungen der katholischen Lehre, insbesondere folgende im Widerrufe Bautains vom 8. Sept. 1840 und im Widerrufe Bonettys vom 11. Juni 1855 enthaltenen Sätze:

Ratiocinatio Dei existentiam, animae spiritualitatem, hominis libertatem cum certitudine probare potest. (Denzinger, Ench. n. 1488. 1506.)

Rationis usus fidem praecedit et ad eam hominem ope revelationis et gratiae conducit. (Denzinger, Ench. n. 1507.)

Methodus, qua usi sunt D. Thomas, D. Bonaventura et alii post ipsos scholastici non ad rationalismum ducit, neque causa fuit, cur apud scholas hodiernas philosophia in naturalismum et pantheismum impingeret. (Denzinger, Ench. n. 1508);

β. die Verurteilung des Systems von Lamennais, das nach der ausdrücklichen Erklärung Gregors XVI. auch wegen seiner von der katholischen Lehre abweichenden Erkenntnistheorie verworfen wurde. (Denzinger, Ench. n. 1476);

γ. Die Verurteilung des Hermesischen Systems, das auch deshalb censuriert wurde, weil es von der allgemeinen Lehre der katholischen Schulen bezüglich der Beweise fürs Dasein Gottes abweicht. (Denzinger, Ench. n. 1487);

δ. die Verurteilung mancher ontologistischen Thesen. Der Löwener Professor Ubaghs hatte unter anderem auch die Behauptungen aufgestellt, daß wir außer unserem eigenen Innern nichts Übersinnliches ohne Unterricht und folglich in letzter Instanz nicht ohne göttliche Offenbarung erkennen; daß sich die metaphysischen Wahrheiten und namentlich Gottes Dasein nicht streng beweisen lassen; daß alle derartigen Beweise vielmehr auf einem gewissen natürlichen Glauben beruhen und auf den sensus communis zurückzuführen sind. Diese Sätze wurden durch Dekret der römischen Inquisition vom 18. Sept. 1861 und durch das vom Papste bestätigte Dekret der Indexkongregation von 1843 verworfen;

ε. die Verurteilung der Lehren des Münchener Professors Jakob Frohschammer. Gegen ihn und seine Gesinnungsgenossen hat der apostolische Stuhl auch das Vermögen und das Recht der Vernunft und der gesunden Philosophie innerhalb der Grenzen ihrer Zuständigkeit nachdrücklich hervorgehoben. So schreibt Pius IX. am 11. Dez. 1862 an den Erzbischof von München: „Vera ac sana philosophia nobilissimum suum locum habet, cum eiusdem philosophiae sit, veritatem diligenter inquirere, . . . . . ac permultas veritates percipere, bene intelligere, promovere, earumque plurimas, uti Dei existentiam, naturam, attributa, quae etiam fides credenda proponit, per argumenta ex suis principiis petita demonstrare, vindicare, defendere. (Denzinger, Ench. n. 1526.) Vgl. die Encyklika Pius IX. vom 9. Nov. 1846 bei Denzinger n. 1496.

d. Das allgemeine Vatikanische Konzil hat in seiner dogmatischen Konstitution vom katholischen Glauben folgende Wahrheiten definiert:

α. Gott, der Schöpfer und Herr aller Dinge kann durch das natürliche Licht der menschlichen Vernunft aus den erschaffenen Dingen mit Gewißheit erkannt werden. Ecclesia tenet et docet, Deum, rerum omnium principium et finem, naturali humanae rationis lumine e rebus creatis certo cognosci posse. Cap. 2 de revel. Vgl. Can. II, 1.

β. Die übernatürliche Offenbarung ist zur Erkenntnis der natürlichen Wahrheiten nicht absolut notwendig, hilft jedoch, daß dieselben von allen expedite, firma certitudine et nullo admixto errore erkannt werden können. Cap. 2 de revel.

γ. Der übernatürliche Glaube ist von der natürlichen Erkenntnis Gottes und des Sittengesetzes wesentlich verschieden. Cap. 3 de fide. Si quis dixerit, fidem divinam a naturali de Deo et rebus moralibus scientia non distingui . . . . anathema sit. Can. III, 2.

δ. Es gibt nach der katholischen Überlieferung eine doppelte Erkenntnisordnung, verschieden nicht nur dem Princip, sondern auch dem Gegenstande nach: dem Princip nach, weil wir in der einen kraft unserer natürlichen Vernunft, in der anderen kraft göttlichen Glaubens erkennen; dem Gegenstande nach, weil uns außer den Wahrheiten, die die natürliche Vernunft erfassen kann, Geheimnisse zu glauben vorgestellt werden.

Hoc quoque perpetuus Ecclesiae catholicae consensus tenuit et tenet, duplicem esse ordinem cognitionis, non solum principio, sed obiecto etiam distinctum: principio quidem, quia in altero naturali ratione, in altero fide divina cognoscimus; obiecto autem, quia praeter ea, ad quae naturalis ratio pertingere potest, credenda nobis proponuntur mysteria in Deo abscondita, quae, nisi revelata divinitus, innotescere non possunt. Cap. 4 de fide et ratione.

e. In der Encyklika Aeterni Patris vom 4. August 1879 erörtert Leo XIII. in ausgezeichneter Weise die Aufgaben der christlichen Philosophie unter Berufung auf die von uns oben angeführten Stellen der heiligen Schrift. Primo loco magnus hic et praeclarus ex humana ratione fructus capitur, quod illa Deum esse demonstret . . . Deinde Deum ostendit omnium perfectionum cumulo singulariter excellere . . . . Ex quo consequi perspicuum est, ut humana ratio plenissimam verbo Dei fidem atque auctoritatem conciliet. . . . Philosophia iter ad veram fidem quodammodo sternere et munire valet . . . quamobrem a veteribus modo praevia ad christianam fidem institutio, modo christianismi praeludium et auxilium, modo ad Evangelium paedagogus non immerito appellata est.

5. Aus der Vernunft.— Gott ist der Urheber der natürlichen und der übernatürlichen Ordnung. Beide Ordnungen ergänzen sich einander. Was Gott in der Naturordnung grundgelegt, hat er in übernatürlicher Weise in der Gnadenordnung vollendet, und was er in der Gnadenordnung vollenden wollte, hat er in der Naturordnung grundgelegt. In dieser Fundamentalwahrheit liegt der allgemeine Grund unseres Satzes von der vernünftigen Erkennbarkeit und Gewißheit der praeambula fidei. Sic enim fides praesupponit cognitionem naturalem, sicut gratia naturam et ut perfectio perfectibile. S. Th. 1 q. 2 a. 2 ad 1.

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